15. September 2021

Bundesnotarkammer weist Unterstellungen des Berliner Justizsenators entschieden zurück

In einem Pressegespräch zum Thema Geldwäsche hat sich der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt irreführend und unsachlich über Notare geäußert. Die Bundesnotarkammer weist seine Unterstellungen entschieden zurück.

Worum geht es?
Notare sind verpflichtet, Verdachtsfälle in Zusammenhang mit Geldwäsche an die zentrale Geldwäschebekämpfungseinheit des Zolls (FIU) zu melden. Bis zum vergangenen Jahr hatte der Gesetzgeber aber den Notaren mit Blick auf die Verschwiegenheitspflicht weitgehend die Hände gebunden. Entsprechend niedrig war das Meldeaufkommen. Eine von den Notaren seit langem geforderte Gesetzesänderung zum 1. Oktober 2020 hat hier Abhilfe geschaffen – mit durchschlagendem Erfolg: Lag die Zahl der Geldwäsche-Verdachtsfälle im ganzen Jahr 2019 lediglich im zweistelligen Bereich, waren es allein im letzten Quartal 2020 mehr als 1.600 Meldungen. Der Sprecher der Bundesnotarkammer, Martin Thelen, stellt dazu fest: „Wir erwarten daher für 2021 mehr als 6.000 Verdachtsmeldungen aus den Notariaten Deutschlands. Damit erbringen die Notare den mit Abstand größten Beitrag im Bereich der Geldwäsche-Verdachtsfälle aus dem Nichtfinanzsektor.“

Den Landgerichten obliegt es als Aufsichtsbehörde, die Erfüllung der Meldepflichten durch die Notare zu kontrollieren. Daneben haben sie eine eigene Verdachtsmeldepflicht. Der Bundestag hat nun durch eine Gesetzesänderung im Juni 2021 klargestellt, dass die Meldepflicht der Aufsichtsbehörden nicht über die der Notare hinausgehen kann. Die Aufsichtsbehörden dürfen künftig also – im Gegensatz zur bisherigen Praxis in Berlin – nicht mehr solche Fälle melden, die die beteiligten Notare auch nach der neuen Rechtslage nicht an die FIU melden dürfen. Anderenfalls würde das verfassungsrechtlich besonders geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Notar durch die Aufsichtsbehörden ausgehebelt. „Das beantwortet die vom Justizsenator aufgeworfene Frage, wem diese Gesetzesänderung nutzt: den Bürgerinnen und Bürgern“, erklärt Thelen. „Deshalb ist es kein Widerspruch, dass die Notare die erweiterte Meldepflicht im vergangenen Oktober begrüßt UND die Anpassung der Rechtslage für die Aufsichtsbehörden in diesem Jahr unterstützt haben.“

Auslöser der jetzt so heftig von ihr kritisierten Gesetzesänderung zur Meldepflicht war übrigens die Berliner Justizverwaltung selbst. Denn sie hatte Anfang 2020 eine Umfrage unter allen Justizverwaltungen zur Frage der Meldepflicht durchgeführt, die zu dem klaren Ergebnis kam, dass Berlin hier einen Sonderweg verfolgte. Nahezu alle anderen Bundesländer verhielten sich schon damals so wie es die neue Gesetzeslage vorschreibt: Aufsichtsbehörden unterliegen bei der Meldung von Verdachtsfällen den gleichen Restriktionen wie die Notare selbst. In Folge der Umfrage wollten die Bundesländer jedoch Klarheit, weshalb der Bundesrat schließlich im März 2021 im Rahmen einer Reform des Geldwäschegesetzes eine gesetzliche Klarstellung beantragte. Diesem Antrag ist der Bundestag drei Monate später nachgekommen. Thelen hierzu: „Die Behauptung des Justizsenators, die Gesetzesänderung sei »auf wundersame Weise kurz vor der Sommerpause« zustande gekommen, zeigt angesichts dieser Vorgeschichte: Dirk Behrendt hat entweder die Öffentlichkeit bewusst irregeführt oder war erschreckend uninformiert.“

Die Bundesnotarkammer ist Mitglied in der Anti Financial Crime Alliance, einem Expertengremium der FIU. Thelen: „Auch dieses Engagement belegt: Den Notaren ist eine effektive Geldwäschebekämpfung ein wichtiges Anliegen. Anderslautende Unterstellungen sind haltlos und unerhört.“

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