Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Notars steht immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für Ihre Anliegen, Sorgen und Nöte.
Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.
Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt. Auch sind Schiedssprüche nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden.
Seneca der Jüngere
Notar Thomas Veitinger
Darüber hinaus nehmen sie Verlosungen und Auslosungen vor und erstellen Vermögensverzeichnisse. Sie können aber auch freiwillige Versteigerungen durchführen und Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutsauseinandersetzungen vornehmen. Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren.
Erneut musste sich der Bundesgerichtshof (VI ZR 13/18) mit lebensverlängernden Maßnahmen befassen.
Die Bundesnotarkammer führt zwei Register, die für die Rechtspraxis in Deutschland mittlerweile unersetzlich geworden sind.
Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere Tausend Grundstücke durch Schenkungen übertragen. Die Gründe hierfür sind vielfältig.
Die EU-Güterrechtsverordnungen sind ein Meilenstein, der das internationale Familienrecht in der europäischen Union erheblich vereinfachen wird.
Ab dem 29.01.2019 gelten für neu geschlossene Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften mit internationalem Bezug die sog. EU-Güterrechtsverordnungen.