25. November 2022

Die BNotK als Sachverständige im Bundestag

Am 21. November 2022 fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz II statt. Die Bundesnotarkammer nahm hieran als Sachverständige teil.

Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine haben EU-Sanktionen als außenpolitisches Instrument erheblich an Bedeutung gewonnen. Bei der Durchsetzung dieser Sanktionen wurden in Deutschland allerdings gewisse Defizite festgestellt. Der Gesetzgeber hat hierauf bereits mit einem Sanktionsdurchsetzungsgesetz I reagiert. Mit einem zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetz sollen weitere Verbesserungen erreicht werden. Der von der Bundesregierung erarbeitete Gesetzentwurf befindet sich gerade im parlamentarischen Verfahren. Am 21. November 2022 fand hierzu die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses statt.

Für die Anhörung war die Bundesnotarkammer als Sachverständige benannt. Sie wurde insbesondere zu dem vorgesehenen Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften befragt. Zukünftig soll es verboten sein, den Kaufpreis für den Erwerb einer Immobilie mit Bargeld (oder mit Rohstoffen oder Kryptowerten) zu bezahlen. Der beurkundende Notar muss dies überwachen. Hierfür müssen die Vertragsparteien zukünftig nachweisen, dass sie den Kaufpreis unbar erbracht haben, etwa durch die Vorlage von Kontoauszügen. Erst wenn der Nachweis erbracht wurde, darf der Notar den Antrag auf Eigentumsumschreibung auf den Käufer stellen. Die Bundesnotarkammer unterstützt das Barzahlungsverbot. Lediglich im Detail sieht sie noch gewissen Verbesserungsbedarf.

Weitere Themen der Anhörung waren insbesondere die Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene, die Schaffung eines Verwaltungsverfahrens zur Ermittlung von Vermögen sanktionierter Personen, die geplante Verknüpfung von Immobiliendaten mit dem Transparenzregister und der Vorschlag der Bundesnotarkammer für eine Immobilientransaktionsdatenbank.

Die Anhörung wurde aufgezeichnet und kann hier abgerufen werden. Die Wortbeiträge der Bundesnotarkammer finden sich ab Minuten 00:05:10, 01:09:12 und 01:29:35.

Herausgeber
Bundesnotarkammer

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