2. Januar 2023

Stärkung des Selbstbestimmungsrechts – Erstmalig Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister durch einen Arzt

Erstmalig hat heute, am 2. Januar 2023, ein Arzt Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) genommen. Die Bundesnotarkammer hat damit den gesetzlichen Auftrag zur Umsetzung des Ärzteeinsichtsrechts fristgerecht erfüllt. „Das Zentrale Vorsorgeregister trägt maßgeblich zur Rechtssicherheit und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Bürgerinnen und Bürgern bei“, erklärt David Siegel, Notarassessor und Leiter des Registers. Das ZVR wird bereits seit 2004 von der Bundesnotarkammer als staatliche Einrichtung geführt. Inzwischen sind dort über 5,6 Millionen Vorsorgeverfügungen registriert. Bislang konnten nur Betreuungsgerichte das ZVR einsehen. „Die Erweiterung des Einsichtsrechts auf Ärztinnen und Ärzte begründet greifbare Vorteile für Patient, Arzt und Betreuungsgericht. Das Register sowie die private Vorsorge werden dadurch weiter aufgewertet“, meint Siegel.

Pionier-Arzt war Dr. Felix Rockmann, stellvertretender Ärztlicher Direktor und Chefarzt des Notfallzentrums im Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg. Um 10:15 Uhr nahm dieser aus seiner Notaufnahme heraus Einsicht in die Vorsorgeregistrierung des Registerleiters. „Die Möglichkeit für uns Ärztinnen und Ärzte, das Zentrale Vorsorgeregister elektronisch abzurufen, führt zu erheblichen Erleichterungen im Klinikalltag“, bestätigt Rockmann.

Die Funktionserweiterung des ZVR beruht auf dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Viele Ärztinnen und Ärzte sind in ihrem Klinikalltag häufig mit Personen konfrontiert, die in einer gesundheitlichen Notsituation keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. „Durch eine Abfrage des Registers können wir nunmehr schnell und einfach erfahren, ob und welche Vorsorgeregelungen ein Patient für den Notfall getroffen hat und wer für ihn Entscheidungen fällen darf. Das dient dem Wohl unserer Patienten“, erklärt Rockmann.

Der Zugriff auf das elektronische Register erfolgt für Ärztinnen und Ärzte über die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Der erfolgreichen technischen Umsetzung des Projekts ging ein intensiver fachlicher Austausch zwischen Bundesnotarkammer, gematik GmbH und Bundesärztekammer voraus. „Innerhalb von nur 18 Monaten haben wir die größte Erweiterung in der Geschichte des ZVR bewältigen können. Gleichzeitig haben wir das Register an die technische Infrastruktur des Gesundheitswesens angeschlossen. Das Projekt ist damit ein Beleg für eine erfolgreiche branchenübergreifende Digitalisierung“, so Siegel.

Im Zuge der Betreuungsrechtsreform ist auch der Umfang des Registerinhalts erweitert worden: Neben Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können Bürgerinnen und Bürger seit dem 1. Januar 2023 auch isolierte Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das neu eingeführte Ehegattennotvertretungsrecht registrieren. Dadurch lassen sich individuelle Vorsorgeregelungen künftig noch besser im ZVR abbilden.

Weitere Informationen zum Ärzteeinsichtsrecht sowie zum Zentralen Vorsorgeregister finden Sie auf www.vorsorgeregister.de.

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