5. Juli 2021

Unterstützung für Notare bei grenzüberschreitenden Fragen

Ein grenzüberschreitender Sachverhalt bereitet Ihnen Kopfzerbrechen? Sie benötigen Informationen zur Anwendung und Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften in Deutschland?

Dann können Sie von den zahlreichen Angeboten des European Notarial Network (ENN) profitieren, einer Kooperation des Rats der Notariate der Europäischen Union (CNUE) und des EU-Justizprogramms.

Hier können Sie sich mithilfe zweisprachiger Formulare mit Notaren aus anderen EU-Staaten austauschen und dadurch beispielsweise eine ausländische Vollmacht oder Angaben von Ehegatten überprüfen. Zahlreiche Handbücher und Übersichten informieren u.a. über das EU-Recht oder über das Recht eines EU-Staates – zumeist in allen Landessprachen. Sogenannte Interlokutoren jedes EU-Mitgliedstaates dienen als Ansprechpartner für Rechtsfragen zum ausländischen Recht.

Das Angebot des ENN steht nur Notarinnen und Notaren offen. Die Registrierung ist kostenlos unter https://www.enn-rne.eu/ möglich.

Dieses Video stellt das ENN kurz vor.

Herausgeber
Bundesnotarkammer

31. Januar 2023
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann würdigt die Notariate der Europäischen Union

Artikel weiterlesen

24. Januar 2023
Dr. Peter Stelmaszczyk übernimmt Präsidentschaft des CNUE

Artikel weiterlesen

2. Januar 2023
Stärkung des Selbstbestimmungsrechts – Erstmalig Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister durch einen Arzt

Artikel weiterlesen

25. November 2022
Die BNotK als Sachverständige im Bundestag

Artikel weiterlesen

31. Oktober 2022
Veranstaltung zum Thema Geldwäsche

Artikel weiterlesen