Nach derzeitigem Stand gibt es in keinem Bundesland eine ausdrückliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (sog. Alltagsmaske) im Notarbüro. Die Beteiligten dürfen selbstverständlich freiwillig eine Alltagsmaske tragen, soweit die Beurkundung dadurch nicht beeinträchtigt wird (z. B. Identifizierung, Verständigung).
Der Gesundheitsschutz wird in den Notarbüros bereits durch die konsequente Einhaltung der behördlichen Vorgaben und Empfehlungen für Abstands-, Trennungs- und Hygienemaßnahmen gewährleistet. Außerdem können Beurkundungstermine im Einzelfall so ausgestaltet werden, dass persönliche Kontakte zwischen den Beteiligten ganz vermieden oder zumindest erheblich reduziert werden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, das genaue Verfahren mit ihrem Notar zu besprechen. Notarbüros sollen zum Schutz aller Beteiligten nur noch nach einer Voranmeldung betreten werden.
Herausgeber
Bundesnotarkammer